Familienleistungen Elterngeld

Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben oder weniger arbeiten möchten, um sich um ihr Kind zu kümmern, werden durch das Elterngeld verlässlich unterstützt. Es hilft, die finanzielle Lebensgrundlage der Familie zu sichern und gibt den Eltern Zeit für sich und ihr Kind. Gleichzeitig unterstützt es Eltern in ihrem Wunsch, sich die Aufgaben in Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen: Männer können aktive Väter sein und für Frauen ist der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt ihres Kindes attraktiv. Damit trägt das Elterngeld auch zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zum Aufbrechen von Rollenklischees bei. 

Neuregelungen für Geburten ab dem 1. April 2024 und 1. April 2025

1,67 Millionen Mütter und Väter haben im Jahr 2024 Elterngeld bezogen. Die staatlichen Ausgaben dafür beliefen sich in 2024 auf rund 7,17 Milliarden Euro - das entsprach 1,5 Prozent des gesamten Bundeshaushalts. Um notwendige Sparvorgaben umzusetzen und gleichzeitig eine Kürzung des Elterngeld für alle Eltern zu vermeiden, gelten für Geburten ab dem 1. April 2024 beziehungsweise 1. April 2025 neue Einkommensgrenzen. Außerdem wurde die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Basiselterngeld neu geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesen Themen sind auf dieser Seite zusammengestellt.

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: Neben dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus können Eltern den Partnerschaftsbonus beziehen.

Basiselterngeld

Gemeinsam stehen Eltern 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate beantragen. Zehn weitere Monate können die Eltern untereinander aufteilen. Wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht, kann er maximal zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Alleinerziehende können 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen.

Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus bekommen.

Die Höhe das Basiselterngelds beträgt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt, jedoch mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat. Wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt oder weitere kleine Kinder im Haushalt leben, erhöht sich der Betrag.  
 

Väterbeteiligung steigt

Seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist die Väterbeteiligung stetig gewachsen. Hatten zuvor nur etwa 3 Prozent der Väter das Erziehungsgeld in Anspruch genommen, lag die Väterbeteiligung für Kinder, die im Jahr 2021 geboren wurden, bereits bei 46,2 Prozent. In einigen Bundesländern sind es sogar deutlich mehr als die Hälfte: Spitzenreiter ist Sachsen mit einer Väterbeteiligung von 56,3 Prozent. Dieser Trend soll fortgesetzt werden: Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das ambitionierte Ziel gesetzt, den Anteil der Väter bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Übrigens: der Anteil der Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, liegt bei 98 Prozent.

Mütter steigen früher wieder in den Beruf ein

Erwerbsunterbrechungen von Müttern sind heute kürzer als zur Einführung des Elterngelds. Waren 2006 nur 35 Prozent der Mütter mit jüngstem Kind von eins bis unter zwei Jahren und 42 Prozent der Mütter mit Kindern von zwei bis unter drei Jahren erwerbstätig, so waren es im Jahr 2023 bereits fast 46 beziehungsweise 63 Prozent. Im gleichen Zeitraum hat sich auch die durchschnittliche wöchentliche Erwerbsarbeitszeit von allen erwerbstätigen Müttern mit minderjährigen Kindern von 25 auf 28 Wochenstunden erhöht. Das zahlt sich langfristig aus - durch eine bessere Lohnentwicklung und höhere Rente. 

ElterngeldPlus

Vom ElterngeldPlus profitieren Mütter und Väter, die länger Elterngeld bekommen oder während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Jeden Monat Basiselterngeld können Eltern in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln. Sie können dann doppelt so lange Elterngeld bekommen. Außerdem können beide Elternteile Basiselterngeld und ElterngeldPlus ab dem ersten Lebensmonat kombinieren und so auch länger als einen Monat gleichzeitig mit dem anderen Elternteil Elterngeld bekommen.

Wenn nach der Geburt kein Einkommen erzielt wird, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Es beträgt mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro im Monat.

Besonders lohnt sich das ElterngeldPlus, wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und Einkommen erzielen. Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeiteinkommen.  Während des Elterngeldbezuges können Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Für wen lohnt sich das ElterngeldPlus? Ein Beispiel

Das Einkommen des Vaters beträgt vor der Geburt 2.000 Euro netto im Monat. Wenn er nach der Geburt nicht arbeitet, beträgt sein Basiselterngeld 65 Prozent des vormaligen Netto-Einkommens, also 1.300 Euro im Monat. Wenn der Vater sich für das ElterngeldPlus entscheidet, erhält er nur halb so viel, also 650 Euro im Monat. Dafür verdoppelt sich die Bezugszeit.

Anders ist es, wenn der Vater nach der Geburt in Teilzeit arbeitet. Wenn sein Einkommen vor der Geburt 2.000 Euro netto im Monat betrug und er nach der Geburt in Teilzeit noch 1.200 Euro netto verdient, berechnet sich das Elterngeld aus dem Einkommensunterschied von 800 Euro. Das Basiselterngeld beträgt in diesem Beispiel 65 Prozent des Einkommensunterschieds, also 520 Euro im Monat. Das ElterngeldPlus berechnet sich genauso wie das Basiselterngeld und beträgt ebenfalls 520 Euro im Monat. Es kann aber über einen doppelt so langen Zeitraum genutzt werden. Grund dafür ist, dass der Deckelungsbetrag für das ElterngeldPlus, der in diesem Beispiel bei 650 Euro liegt, nicht erreicht wird.

Über den gesamten Zeitraum des Elterngeldbezugs hinweg gerechnet, erhält der Vater mit dem ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit also sogar doppelt so viel wie mit dem Basiselterngeld. 

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, können sie den Partnerschaftsbonus erhalten. Das sind zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Inanspruchnahme verdoppelt

Seit seiner Einführung wird das ElterngeldPlus immer stärker nachgefragt. Entschieden sich 2016 noch 20 Prozent der Mütter und acht Prozent der Väter für das ElterngeldPlus, planten im Jahr 2024 bereits 42,3 Prozent der Mütter und 20,6 Prozent der Väter eine Inanspruchnahme. 

Der Partnerschaftsbonus ist besonders bei Vätern beliebt: 27,7 Prozent der Väter, die 2024 das ElterngeldPlus in Anspruch nahmen, erhielten auch den Partnerschaftsbonus. 

Elterngeld planen und Anspruch berechnen

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können miteinander kombiniert werden. Damit ermöglicht das Elterngeld passende Lösungen für verschiedene Lebenssituationen. Um ihren Elterngeld-Bezug individuell zu planen und die voraussichtliche Höhe ihres Elterngeldes zu ermitteln, können Mütter und Väter den Elterngeldrechner im Familienportal nutzen. 

Wie können Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombiniert werden? Ein Beispiel

Die Mutter bekommt Basiselterngeld in den ersten acht Lebensmonaten nach der Geburt. Um seine Frau zu unterstützen, bezieht der Vater im ersten Monat parallel zur Mutter ebenfalls Basiselterngeld. In den Lebensmonaten neun bis elf bezieht der Vater allein Basiselterngeld. Im Anschluss arbeiten beide Eltern in Teilzeit und erhalten parallel ElterngeldPlus in den Lebensmonaten zwölf bis 13. Da beide Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie für weitere vier Monate, also bis zum 17. Lebensmonat des Kindes, den Partnerschaftsbonus. Damit haben die Eltern ihren Elterngeldanspruch ausgeschöpft. 
 

Elterngeldantrag digital stellen 

In allen Bundesländern gibt es bereits eine digitale Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. In zehn Bundesländern unterstützt dabei der Onlineservice  ElterngeldDigital Mütter und Väter bei der Beantragung. Der digitale Assistent führt Schritt für Schritt durch den Antrag, erklärt Fachbegriffe, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und kann fehlerhafte Eingaben erkennen. 

ElterngeldDigital wird schrittweise freigeschaltet: In einigen Bundesländern kann der Antrag samt Nachweisen und digitaler Unterschrift bereits vollständig elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden. ElterngeldDigital leistet einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Verfügbarkeit eines papierlosen Antrags. Ergänzend gibt es in sechs weiteren Bundesländern andere Onlinedienste mit unterschiedlichem Funktionsumfang für die Beantragung des Elterngelds. Auch hier ist teilweise bereits ein volldigitaler Elterngeldantrag möglich.